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   BGH, 13.10.1953 - 1 StR 357/53   

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https://dejure.org/1953,4648
BGH, 13.10.1953 - 1 StR 357/53 (https://dejure.org/1953,4648)
BGH, Entscheidung vom 13.10.1953 - 1 StR 357/53 (https://dejure.org/1953,4648)
BGH, Entscheidung vom 13. Oktober 1953 - 1 StR 357/53 (https://dejure.org/1953,4648)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsmittel

  • junsv.nl

    Erschiessung einer schwangeren polnischen Fremdarbeiterin, die wiederholt beim Plündern aufgegriffen wurde, aber immer wieder entwichen war

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 25.03.1952 - 1 StR 172/51
    Auszug aus BGH, 13.10.1953 - 1 StR 357/53
    Diese notwendige Einschränkung besteht nicht allein wegen der regelmässig aussergewöhnlichen Schwierigkeit und Tragweite einer solchen Entscheidung, die oft über Leben und Tod urteilt; sie beruht auch auf der Erwägung, dass einen so schwierigen Sachverhalt zuverlässig und verantwortlich nur beurteilen kann und darf, wer die dazu nötigen Kenntnisse, Maßstäbe und Fähigkeiten besitzt (vgl. RGSt 62, 137, 138; BGHSt 2, 242; 3, 7).
  • RG, 20.04.1928 - I 160/28

    Unter welchen Umständen kann sich der Abtreiber, der nicht Arzt ist, auf den

    Auszug aus BGH, 13.10.1953 - 1 StR 357/53
    Diese notwendige Einschränkung besteht nicht allein wegen der regelmässig aussergewöhnlichen Schwierigkeit und Tragweite einer solchen Entscheidung, die oft über Leben und Tod urteilt; sie beruht auch auf der Erwägung, dass einen so schwierigen Sachverhalt zuverlässig und verantwortlich nur beurteilen kann und darf, wer die dazu nötigen Kenntnisse, Maßstäbe und Fähigkeiten besitzt (vgl. RGSt 62, 137, 138; BGHSt 2, 242; 3, 7).
  • BGH, 19.12.1952 - 1 StR 353/52

    Erschießen einer polnischen Arbeiterin durch einen deutschen Polizisten ohne

    Auszug aus BGH, 13.10.1953 - 1 StR 357/53
    Wegen der Rechtslage im übrigen wird auf die Ausführungen im Urteil des BGH 1 StR 353/52 in derselben Sache verwiesen.
  • BGH, 06.06.1952 - 1 StR 13/52

    Zulässigkeit einer Abtreibung unter dem Gesichtspunkt des übergesetzlichen

    Auszug aus BGH, 13.10.1953 - 1 StR 357/53
    Diese notwendige Einschränkung besteht nicht allein wegen der regelmässig aussergewöhnlichen Schwierigkeit und Tragweite einer solchen Entscheidung, die oft über Leben und Tod urteilt; sie beruht auch auf der Erwägung, dass einen so schwierigen Sachverhalt zuverlässig und verantwortlich nur beurteilen kann und darf, wer die dazu nötigen Kenntnisse, Maßstäbe und Fähigkeiten besitzt (vgl. RGSt 62, 137, 138; BGHSt 2, 242; 3, 7).
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